unRecht
Ein ganz schöner Blödsinn ist das. Kürzlich gab es ein ähnliches Urteil. Da hatte jemand im Forum einen Nick benutzt, der urheberrechtlich geschützt war. Und der Forenbetreiber wurde verklagt. Nun habe ich zwar kein Forum, aber es ist ja theoretisch möglich, dass sich jemand in meinem Gästebuch "Miss Piggy (TM)" nennt. Und dann verklagt mich Henson Junior.
Vielleicht sollte ich mit der Rechtsschutzversicherung doch nicht warten bis ich groß bin.

1 Kommentare:
hi, ich bin ´kermit´ und `ich liebe es´ hier mal meinen kommentar zu lassen, gruss
Kommentar veröffentlichen
<< Startseite