Selbst bei einer verbindlichen Wirkung des Volksentscheids wäre die Bürgerschaft nicht gehindert, ein Gesetz mit anderem Inhalt zu beschließen. Sogar wenn per Volksentscheid ein Gesetz gegen den Verkauf der LBK-Mehrheitsanteile beschlossen worden wäre, hätte die Bürgerschaft also ein anderslautendes Gesetz verabschieden können. Andernfalls wäre das Landesparlament seiner Befugnis beraubt, jederzeit Gesetze ändern zu können.
So sagt es das Abendblatt. So ein Witz. Da wählt das Volk sein Parlament und gibt den Menschen damit die Befugnis, Gesetze zu erlassen und so ein Kram. Und diese Befugnis darf man ihnen nicht nehmen, denn das wäre ja undemokratisch. Seh ich ein. Nun überlegt sich aber 75% der Wähler, die eben genau dieses Parlament gewählt haben, in einem ganz speziellen Fall lieber selber zu entscheiden, weil sie es für zu wichtig halten, dass ein paar Händevoll Abgeordnete zu überlassen. Das geht nich. Ich darf das Parlament wählen, aber ich kann mich nich dagegen wehren, was die da oben treiben? Und das is dann immer noch demokratisch?
Erklär mir bitte noch einer einmal die Demokratie und nenn mir einer einen Grund, warum ich noch wählen gehen soll! Da hab ich doch lieber DVU und NPD im Parlament, da kann ich das undemokratische Potenzial vorher wenigstens abschätzen...

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