Justitia is nich nur blind, sondern auch taub.
Das deutsche Rechtssystem ist ein merkwürdiges.
Das ganze jetzt auszuführen würde zu weit gehen und es fehlt mir aber auch die Lust dazu. Frau Richterin war auf jeden Fall von Anfang an nich gewillt, mir Recht zu geben. Und das merkwürdige Ende dieser Verhandlung war, dass die gute Frau zwar anerkannte, dass das Verkehrszeichen an der Stelle falsch ist, aber trotzdem eindeutig ist, was es sagen soll. Ein Verkehrszeichen, welches also eigentlich an der linken Straßenseite steht und in eigentlicher Funktion das Parken dort gestattet, bedeutet an der falschen rechten Straßenseite aufgestellt automatisch Parkverbot. Häh? Ja, genau.
Ich weiß nich wie ich es formulieren soll, aber das höchstrichterliche Urteil lautete sinngemäß, eigentlich müsste an umstrittener Stelle ein anderes Verkehrszeichen stehen, aber auch das falsche Verkehrszeichen mache irgendwie deutlich, was es von einem will.
Wenn falsche Verkehrsschilder an falschen Stellen eine Aussagekraft haben, was ist dann mit richtigen Schildern an richtigen Stellen?
Also, eigentlich hab ich Recht. Es nützt nur nichts. Sie stellte mich vor die Wahl ein Urteil zu meinen Ungunsten zu fällen, oder ich solle meinen Widerspruch gegen den Bußgeld zurückzuziehen. Ich war kurz davor mich für ersteres zu entscheiden, denn nur so hätte ich erneut Widerspruch einlegen können. Allerdings nur vorm Oberlandesgericht unter Hinzuziehung eines Anwaltes. Absurd. Also entschied ich mich gezwungenermaßen für die vermeintlich kostengünstigere Variante und zog meinen Widerspruch zurück.
Also im hochbürokratischen Deutschland, wo alles ganz genau geregelt ist, darf die Stadt falsche Schilder aufstellen und ich als Bürger muss die Bedeutung richtig erahnen.
Wenn ich mal groß bin, schlepp ich sowas wirklich bis zum OLG durch....

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